§ 1 Zuständigkeit
Verantwortlich für den Inhalt dieser Beitragsordnung ist der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Vereinsausschuss. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung, alle weiteren Beiträge durch den Vereinsausschuss, festgesetzt.
§ 2 Zweck und Grundsätze
1.) Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandsteil der Beitrittserklärung.
2.) Neue Mitgliedsbeiträge werden, wenn erforderlich, von der Mitgliederversammlung beschlossen.
3.) Mitteilungen über Anschrift- und Kontodatenänderungen sind unverzüglich dem Vereinskassierer oder dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
4.) Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen, sowie die Beiträge zu den jeweiligen Sportverbänden. Nichtmitglieder haben keinen Versicherungsschutz über den Verein (gilt auch bei Probetrainings/Schnuppern).
5.) Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch SEPA-Abbuchung wie folgt:
- Voller Mitgliedsbeitrag am 10. Januar
Fallen die vorgegeben Abbuchungstermine auf einen Sonn- und Feiertag, erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Werktag.
Gläubiger ID: DE95ZZZ00001171086
6.) Bei Rechnungsstellung oder Überweisung (bei Nichtnutzung der SEPA-Abbuchung) behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Höhe dieser Bearbeitungsgebühr entnehmen Sie §4 Bearbeitungsgebühren.
7.) Der freiwillige Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail spätestens am 30.11. eines jeden Jahres beim Vereinsvorstand des Vereins eingegangen sein. Erklärungen gegenüber einzelnen Abteilungen sind unwirksam.
8.) Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden mit dem Beitritt eines Mitglieds im Verein personenbezogene Daten, wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Eintrittsdatum, Anschrift, Kontaktdaten und seine Bankverbindung erhoben. Diese Informationen werden im vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
9.) Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Volljährigkeit automatisch als erwachsenes Mitglieder im Verein geführt und betragsmäßig veranlagt. Dies gilt nicht, sollten Sie zuvor Teil einer Familienmitgliedschaft gewesen sein. Das betroffene Mitglied bleibt dann bis zum 21. Lebensjahr Teil der Familienmitgliedschaft. Die betroffenen Mitglieder werden rechtzeitig durch den Verein informiert.
§ 3 Mitgliedsbeiträge
Die aufgeführten Mitgliedsbeiträge wurden an der Mitgliederversammlung am 29. März 2025, die ab Januar 2026 in Kraft treten, festgesetzt:
- Kind/Jugendlicher: 10,00 €
- Erwachsener: 15,00 €
- Familien/Ehepaare: 20,00 €
- Ehrenmitglieder: Beitragsfrei
§ 4 Bearbeitungsgebühren
Folgende aufgeführte Bearbeitungsgebühren können erhoben werden und wurden im Vereinsausschuss festgesetzt:
- Rechnungsstellung (Mitgliedsbeitrag): 5,00 €
- Verwaltungskostenaufschlag: 15,00 €
- Geldstrafe Disziplinarmaßnahme 250,00 €
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beitragsordnung ungültig oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Beitragsordnung nicht.
§ 6 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde am 23.04.2026 vom Vereinsausschuss beschlossen, deren Mitgliedsbeiträge an der Mitgliederversammlung am 29. März 2025 festgesetzt wurden und tritt mit der Eintragung der Vereinsatzung ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Stuttgart mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.04.2026 in Kraft.
Meßstetten-Oberdigisheim, den 23.04.2026

