§ 1 Zuständigkeit
Verantwortlich für den Inhalt dieser Datenschutzordnung ist der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Vereinsausschuss.
§ 2 Datenverarbeitung
1.) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck, dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere Ihre Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Bankverbindung, Geburtsdatum, aber auch Eintritts- und Austrittsdatum und die Dauer der Mitgliedschaft. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar bei Ihnen selbst.
2.) Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.
3.) Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in § 2 Abs.1 genannten Aufgaben brauchen. Außerhalb des Vereins werden Ihre Daten an den Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) weitergegeben (siehe Nr. 4). Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.
4.) Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den WLSB zu melden. Übermittelt werden dabei der Jahrgang, das Geschlecht, ausgeübte Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zusätzlich Vor- und Nachname, die vollständige Adresse, das Geburtsdatum, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, Beginn und Ende der Funktion sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein übermittelt. Im Rahmen von Liga-Spielen, Turnieren, Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an die Sportfachverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.
5.) Die Daten werden durch den Verein solange und in dem Maße verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben aus § 2 Abs.1 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig nach Erfüllung der 10-jährigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht, es sei denn die Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.
6.) Beim Antrag zur Mitgliedsaufnahme wird unter anderem das beizutretende Mitglied gefragt, wie die Bildrechte zu verwenden sind. Hierbei wird in „Vollständig akzeptiert“ (das Mitglied schränkt die Nutzung des Bildrechts nicht ein), in „teilweise akzeptiert“ (das Mitglied gestattet nur die Veröffentlichung in Printmedien und nicht auf sozialen Medien / Die Veröffentlichung im Internet seitens des Verlags der Printmedien ist davon unberührt) und „abgelehnt“ (das Mitglied gestattet keine Veröffentlichung des Bildmaterials).
7.) Der Verein macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung, Bilder und die Ergebnisse von Sportveranstaltungen sowie Feierlichkeiten auf der Homepage (www.tsv-oberdigisheim.de), in den Sozialen Medien (z.B. Instagram) und im Mitteilungsblatt der Stadt bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliedsdaten (z.B. der Vor- und Nachname) veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung mit Ausnahme von Ergebnissen aus Ligaspielen und Vereinsturnierergebnissen.
§ 3 Rechte des Mitglieds
1.) Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 mit 21 DSGVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG).
2.) Soweit Ihrerseits eine Einwilligung erteilt worden ist, haben Sie das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.
§ 4 Pflichten des Mitglieds
1.) Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls kann das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrechterhalten werden.
2.) Für die Mitglieder sind die Satzung, die Ordnungen des Vereins und der Abteilungen und deren Beschlüsse verbindlich. Sie haben die Pflicht, die Vereinsinteressen zu fördern und die Ziele des Vereins zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins steht.
3.) Jeder Anschriftenwechsel sowie die Änderung der Bankverbindung ist dem Vereinsvorstand schriftlich und formlos mitzuteilen.
§ 5 Profiling
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling besteht nicht.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Datenschutzordnung ungültig oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Datenschutzordnung nicht.
§ 7 Inkrafttreten
Die Datenschutzordnung wurde am 23.04.2026 vom Vereinsausschuss beschlossen und tritt am 24.04.2026 in Kraft.
Meßstetten-Oberdigisheim, den 23.04.2026

