§ 1 Grundsätze

Der Turn- und Sportverein „TSV Oberdigisheim e.V.“ kann Ehrungen als Dank und Anerkennung an verdiente Mitglieder aussprechen, besondere Verdienste um den Verein sowie herausragende sportliche Leistungen mit folgenden Auszeichnungen sowie langjährige Mitgliedschaften würdigen. Geehrt wird im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung, sofern keine besondere Veranstaltung in einem Jahr (z.B. Jubiläum) stattfindet. Ausnahmsweise können Ehrungen auch an Nichtmitglieder verliehen werden.

§ 2 Ehrungen

Der Turn- und Sportverein „TSV-Oberdigisheim e.V.“ verleiht folgende Ehrungen:

  • Die Ehrennadel in Bronze mit Urkunde
  • Die Ehrennadel in Silber mit Urkunde
  • Die Ehrennadel in Gold mit Urkunde
  • Die Ehrenmitgliedschaft

§ 3 Voraussetzungen

Eine höhere Ehrung setzt in der Regel die niedrigere Stufe voraus. Bei Mitgliedschaften wird eine Ehrung ab dem 16. Lebensjahr gerechnet.

Ehrennadel in Bronze mit Urkunde

  • 25-jährige ununterbrochene Vereinsmitgliedschaft
  • oder besondere Verdienste um den Verein

Ehrennadel in Silber mit Urkunde

  • 35-jährige ununterbrochene Vereinsmitgliedschaft
  • oder besondere Verdienste um den Verein

Ehrennadel in Gold mit Urkunde

  • 45-jährige ununterbrochene Vereinsmitgliedschaft
  • oder besondere Verdienste um den Verein

Ehrenmitgliedschaft

  • 50-jährige ununterbrochene Vereinsmitgliedschaft
  • oder Langjährige und herausragende oder ganz besondere Verdienste um den Verein.

§ 4 Antragsverfahren

Antragsberechtigt für Ehrungen sind unter anderem folgende Personen:

  • die Vorstandschaft
  • der Vereinsausschuss
  • die Abteilungs- und Übungsleiter

Ehrungsanträge sind formlos mit einer Begründung beim Vorstand einzureichen.

§ 5 Zuständigkeit

Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vereinsausschuss.

§ 6 Ehrung bei Sportverbänden

Der Verein kann für Mitglieder mit besonderen Verdiensten bei den zugeordneten Verbänden (z.B. WLSB, WFV oder VLW) nach deren Richtlinien entsprechende Ehrungen beantragen. Für die Anträge sind die Abteilungsleiter oder der Vereinsausschuss verantwortlich.

§ 7 Verleihung der Ehrung

Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden.

§ 8 Totenehrung

Der im letzten Jahr verstorbenen Mitglieder wird bei der dem Sterbetag folgenden Mitgliederversammlung gedacht.

Mit einem Blumengebinde am Grabe (80,00 €) und Geleit mit der Vereinsfahne (auf Wunsch der Angehörigen) werden geehrt:

  • Ehrenmitglieder

Auf Vorschlag des Vereinsausschusses kann einem verdienten Mitglied ebenfalls diese Ehrung zuteilwerden lassen. Bei tragischen Sterbefällen kann der Vereinsausschuss zusätzlich kurzfristig über die Form der Ehrung entscheiden.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ehrungsordnung ungültig oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Ehrungsordnung nicht.

§ 10 Inkrafttreten

Die Ehrungsordnung wurde am 10.09.2026 vom Vereinsausschuss beschlossen und tritt am 11.09.2026 in Kraft.

Meßstetten-Oberdigisheim, den 10.09.2026